Fortbildungsseminare
VERANSTALTUNG ABGESAGT! Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach §11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV, Karlsruhe, 25.04.2020
Beschreibung
Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) stellt für die
Abgabe von bestimmten, gefährlichen Stoffen und Gemischen
Anforderungen an die Sachkunde des Abgebenden. Die Sachkunde ist
erforderlich, wenn Stoffe und Gemische, die unter Anlage 2 ChemVerbotsV
fallen, in der Apotheke an berufliche oder private Verwender abgegeben
werden. Apotheker/innen und andere pharmazeutische Mitarbeiter/innen in
Apotheken erwerben diese Sachkunde mit Erhalt ihrer Approbation bzw.
Berufserlaubnis, diese ist allerdings seit der Änderung der
ChemVerbotsV 2017 auf sechs Jahre begrenzt. Nun müssen auch
Apotheker/innen und nicht approbiertes pharmazeutisches Personal durch
die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachweisen, dass sie ihre
Sachkundekenntnisse regelmäßig auffrischen.
Mit unserer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung wird die Sachkunde um sechs Jahre verlängert.
Stoffe und Gemische, die nicht unter Anlage 2 ChemVerbotsV fallen
dürfen auch ohne Sachkundenachweis weiterhin in der Apotheke
abgegeben werden.
Die Veranstaltung wurde vom zuständigen Regierungspräsidium akkreditiert.
Referenten
Dr. Andrea Bihlmayer (Apothekerin)Zielgruppe(n):
Adressen und Anmeldung
Leonardo Hotel Karlsruhe, Ettlinger Str. 23
32175