Fortbildungsseminare
High Noon #14 - LAK-Fortbildung für Industrieapotheker:innen: Pharmazeutische Verantwortlichkeiten, 01.03.2024
Beschreibung
„Wer
Arzneimittel, Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller
Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, oder andere
zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft gewerbs-
oder berufsmäßig herstellt, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde“
(AMG §13 „Herstellerlaubnis“). Zum Erhalt einer solchen Herstellerlaubnis
benötigt der Pharmazeutische Unternehmer neben einer ganzen Reihe weiterer
Vorgaben mindestens eine Sachkundige Person („Qualified Person“). Der Leiter
der Herstellung und der Leiter der Qualitätskontrolle sind als Personen zwar
nicht mehr im Arzneimittelgesetz festgehalten, aber dennoch spielen sie eine
essenzielle Rolle bei der Qualitätssicherung von Arzneimitteln. Ihre Aufgaben
und Verpflichtungen sind fest in der AMWHV sowie im EU-GMP-Leitfaden verankert.
Alle drei Funktionen tragen im klassischen Herstellbetrieb - zusammen mit der
Unternehmensleitung - ihren Teil an der Verantwortung für die Qualität eines
hergestellten Arzneimittels, jedoch werden die Zusammenarbeit und die
Abgrenzung in verschiedenen Unternehmen unterschiedlich interpretiert und
umgesetzt. Genau diesem Wirkungsfeld der verschiedenen pharmazeutisch
verantwortlichen Funktionen im Herstellungsbetrieb wird sich Dr. Frank Seibel,
Quality Site Head bei der Roche Diagnostics GmbH in Penzberg in unserer Reihe
„High Noon – LAK-Fortbildung für Industrieapotheker“ in seinem Vortrag widmen.
Referenten
Dr. Frank SeibelZielgruppe(n):
Adressen und Anmeldung
33012