Fortbildungsseminare
Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach §11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV (Web-Seminar), 27.11.2024
Beschreibung
Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) stellt für die Abgabe von bestimmten, gefährlichen Stoffen und Gemischen Anforderungen an die Sachkunde des Abgebenden. Die Sachkunde ist erforderlich, wenn Stoffe und Gemische, die unter Anlage 2 ChemVerbotsV fallen, in der Apotheke an berufliche oder private Verwendende abgegeben werden. Apotheker:innen und andere pharmazeutische Mitarbeitende in Apotheken erwerben diese Sachkunde mit Erhalt ihrer Approbation bzw. Berufserlaubnis, diese ist allerdings seit der Änderung der ChemVerbotsV 2017 auf sechs Jahre begrenzt. Nun müssen auch Apotheker:innen und nicht approbiertes pharmazeutisches Personal durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachweisen, dass sie ihre Sachkundekenntnisse regelmäßig auffrischen. Mit unserer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung wird die Sachkunde um sechs Jahre verlängert. Stoffe und Gemische, die nicht unter Anlage 2 ChemVerbotsV fallen, dürfen auch ohne Sachkundenachweis weiterhin in der Apotheke abgegeben werden. Die Veranstaltung wurde vom zuständigen Regierungspräsidium akkreditiert.
Referenten
Dr. Andrea Bihlmayer (Pharmaziedirektorin, Regierungspräsidium Tübingen)Zielgruppe(n):
Adressen und Anmeldung
33122