2014 gaben Apotheken in Baden-Württemberg mehr als 3 Mio. kühlpflichtige Medikamente ab
10.08.2015
Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. Im Jahr 2014 gaben die baden-württembergischen Apotheken zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung mehr als 3 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Nicht erfasst hat das DAPI die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen.
Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, ist auf der Packung angegeben. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. „Wenn Medikamente zu warm gelagert werden, können sie ihre Wirkung verlieren. Problematisch ist, dass der Patient das aber nicht unbedingt sofort bemerkt, “ sagt Karin Graf, Vizepräsidentin der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.
Viele kühlpflichtige Medikamente sind zudem sehr teuer und für die Gesundheit der Patienten sehr wichtig. Eine falsche Lagerung und damit die Gefahr eines Wirkungsverlustes verursacht vermeidbare Kosten für das Gesundheitssystem und schadet der Gesundheit der Patienten. Graf: „Wir Apotheker klären unsere Patienten deshalb darüber auf, welche Medikamente das ganze Jahr über in den Kühlschrank gehören.“ Bekannte kühlpflichtige Medikamente sind die verschiedenen Insuline und die meisten Impfstoffe, z.B. gegen Hepatitis A / B oder Tetanus. Weitere Beispiele sind viele der so genannten Biologicals, die z.B. gegen Rheuma oder Krebserkrankungen eingesetzt werden.
Etwa ein Drittel der 3 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (1 Mio. Packungen) mussten vom Patienten nicht nur Zuhause, sondern auch beim Transport von der Apotheke nach Hause gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.
Weitere Informationen unter www.lak-bw.de und www.dapi.de.
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