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Notwendiger Austausch von Heilberufsausweisen und SMC-B noch 2025

15.08.2025

1. Austausch aufgrund Ablaufs der Zertifikatsdauer

Die auf den Heilberufsausweisen und SMC-B hinterlegten Zertifikate haben eine technische Laufzeit von fünf Jahren und können nicht verlängert werden.

Seit April 2020 gibt die Kammer Heilberufsausweise und SMC-B aus, deren Laufzeiten nun enden. Alle betroffenen Apotheker:innen werden von den Kartenherstellern (D-Trust GmbH und medisign GmbH) informiert, wie sie die Karten austauschen können. Aus rechtlichen und technischen Gründen werden die Karten nicht automatisch ausgetauscht. Inhaber:innen von Karten müssen daher Folgekarten beantragen. Diese haben wieder eine Zertifikatslaufzeit von grundsätzlich 5 Jahren. Damit stellen Sie sicher, dass Sie auch weiterhin unter derselben Telematik-ID wie bisher Zugang zur Telematikinfrastruktur haben. Andernfalls ist durch die Apotheke kein Zugang zur TI mehr möglich und Anwendungen wie das E-Rezept können nicht mehr genutzt werden.

Haben sich Ihre zertifikatsrelevanten Daten (HBA: Name/Adresse, SMC-B: Name/Adresse der Apotheke, Name/Adresse des Inhabers) nicht geändert, beantragen Sie im Antragsportal des Kartenherstellers eine Folgekarte. Sie benötigen Ihre vorhandene Vorgangsnummer und das zugehörige Passwort (alter HBA- oder SMC-B-Antrag).

Haben sich Ihre zertifikatsrelevanten Daten geändert, beantragen Sie über unsere Homepage einen neuen HBA bzw. eine neue SMC-B. In diesem Fall werden wir Ihre bisherige Telematik-ID an die Kartenhersteller übermitteln und Ihnen die neue Vorgangsnummer per Post übersenden. Nach Erhalt der neuen Vorgangsnummer stellen Sie den Antrag auf dem Portal des Kartenanbieters. Apotheker:innen, die ihre Karten erst kürzere Zeit haben, müssen vorläufig nichts unternehmen.

2. Austausch aufgrund Ablaufs der RSA-Sicherheitszertifikate

Aufgrund einer Anordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dürfen Karten, die ausschließlich auf dem Verschlüsselungsverfahren RSA basieren nach dem 31.12.2025 nicht mehr eingesetzt werden, auch wenn diese Zertifikate eigentlich bis in das Jahr 2026 gültig wären, da das kryptographische Material nicht mehr den Anforderungen gemäß BSI und gematik entspricht. Die Kartenhersteller sind verpflichtet diese Karten mit Ablauf des 31.12.2025 zu sperren. Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates, diese Karte durch eine neue Karte ersetzen. Andernfalls haben Sie keinen Zugang zur TI mehr. Dies betrifft sowohl Heilberufsausweise als auch SMC-B.

Die Kartenhersteller informieren die betroffenen Karteninhaber:innen per Mail und erläutern das Austauschverfahren. Die Kammer hat Anfang Juli betroffene Apotheker:innen schriftlich informiert. Bitte beachten Sie die E-Mails der Kartenhersteller und reagieren Sie umgehend. Dieser notwendige Kartentausch betrifft mehrere tausend Karten im Heilberufe-Sektor, so dass mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

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