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Zytostatika-Herstellung in Apotheken

16.04.2010

Dadurch ist es möglich, Patienten mit notwendigen oder speziell dosierten Arzneimitteln zu versorgen, die nicht als industrielle Fertigarzneimittel verfügbar sind. Zytostatika werden vor allem zur Behandlung von Krebs eingesetzt. Diese werden unter hohem technischem und organisatorischem Aufwand von spezialisierten Apotheken hergestellt.

Um Zytostatika herstellen zu dürfen, müssen Apotheken bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss die Apotheke etwa über die nötigen Räumlichkeiten verfügen, eine Vielzahl an Schutzbestimmungen einhalten und eine entsprechende Qualifikation vorweisen können. Die Zytostatika-Herstellung muss beim Regierungspräsidium angezeigt werden. Dieses überprüft die Herstellungsvoraussetzungen und führt Kontrollen durch.

Vereinzelt ist es bei der Abrechnung von Zytostatika Rezepturen zwischen Apotheken und Krankenkassen zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Obwohl aus dem Ausland bezogen, sei bei Abrechnungen der Preis eines in Deutschland zugelassenen Originalpräparats zu Grunde gelegt worden.

Da hier ein Betrugsverdacht vorliegt, ist die Staatsanwaltschaft zuständig.Es handelt sich zunächst um Anklagen, nicht um Verurteilungen. Falls sich jedoch einzelne Apotheker nicht an Recht und Gesetz gehalten haben sollten, muss das konsequent geahndet werden, bis hin zum Berufsverbot. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird die Ermittlungsbehörden deshalb uneingeschränkt bei ihrer Arbeit unterstützen. Berufsgerichtliche Maßnahmen können aus prozessrechtlichen Gründen allerdings erst nach Abschluss der Verfahren und nach Vorliegen des Urteils geprüft werden.

Über die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist die Berufsvertretung für mehr als 10.000 Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind. Sie setzt sich dafür ein, dass der Apothekerberuf als freier Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch Stellungnahmen zur Gesundheitsgesetzgebung oder Aufklärungskampagnen. Darüber hinaus bietet sie Dienstleistungen, wie Fort- und Weiterbildungen oder Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen an.


Ansprechpartner

Stefan Möbius

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Villastraße 1, 70190 Stuttgart

Telefon 0711 99347-50 Telefax 0711 99347-45

E-Mail stefan.moebius(at)lak-bw.de

Internet www.lak-bw.de


Diese Pressemitteilung als pdf-Datei finden Sie hier.

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