Verbot des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen ab 31. Dezember 2008

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007


14.10.2008 - Katzenfelle kommen bei der Behandlung rheumatischer Erkrankungen zur Anwendung und werden zum Teil in Apotheken angeboten. Wenngleich offenbar viele Apotheken bereits gegenwärtig aus tierschutzethischen Erwägungen keine Katzenfelle im Sortiment führen, durften diese Produkte bislang in Apotheken in Verkehr gebracht werden.

Die Bundesregierung hat nun den Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen vorgelegt (Bundestags-Drucksache 16/10122 vom 13. August 2008). Durch das Gesetz sollen die Rahmenvorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 umgesetzt und insbesondere Sanktionen verankert werden.

Die EG-Verordnung, die in den Mitgliedstaaten direkt Anwendung findet, enthält in Artikel 3 ein generelles Verkehrsverbot für Katzen -und Hundefelle sowie von Produkten, die solche Felle enthalten. § 5 Abs. 2 des Regierungsentwurfs sieht vor, dass Verstöße gegen dieses Verkehrsverbot als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR belegt werden können.
Während das In Kraft treten des Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes gegenwärtig noch nicht absehbar ist, gilt die EG-Verordnung ab 31. Dezember 2008 unmittelbar. Abverkaufsregelungen existieren nicht. Mit Jahresbeginn 2009 dürfen diese Produkte daher nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.