LAK sieht in Pick-up-Stellen Gefahr für Patienten
Seit langem ein großes Ärgernis für die Apotheker sind die sogenannten Pick-up-Stellen, die durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2008 de facto zugelassen wurden. In diesen Arzneimittelabholstellen, die sich beispielsweise in Drogeriemärkten befinden, können Patienten Arzneimittel bestellen und auch abholen. Eine persönliche pharmazeutische Beratung darf bei der Abholung nicht stattfinden.
Die Landesapothekerkammer sieht in diesen Pick-up-Stellen eine Gefahr für die Patienten. Die zuständigen Ministerien auf Bundesebene weigern sich, Pick-up-Stellen zu verbieten. Sie schieben verfassungsrechtliche Bedenken vor.
In einem Schreiben äußert das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass ein Verbot von Pick-up-Stellen nur möglich sei, wenn empirische Daten vorlägen, welche die von Pick-up-Stellen ausgehende Gefährdung beweisen. Bei den zuständigen Behörden auf Landesebene fordert es entsprechende Informationen ein.
Derartige Daten wollen wir dem BMG liefern. Hierbei sind wir auf die Unterstützung der Apotheker angewiesen.
Berichten Patienten von negativen und gefährlichen Erfahrungen mit Pick-up-Stellen, sind die Apotheker aufgefordert, den Patienten eine von der LAK zur Verfügung gestellte Postkarte ausfüllen zu lassen. Hierauf soll der Patient vermerken, welcher Art das Problem in der Pick-up-Stelle war und um welche Pick-up-Stelle es sich dabei handelt. Die Postkarte soll dann an die Kammer zurückgesendet werden, die sich anschließend um die Auswertung und die Weitergabe an die Bundesministerien kümmert.
Die Pick-up-Postkarte finden Sie hier als Faxvorlage zum Download