Das Ausbildungspaket

Melden Sie Ihre:n Auszubildende:n schriftlich und unverzüglich nach Abschluss des Ausbildungsvertrags bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg anhand des Ausbildungspakets an:

  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse [pdf]
  • Anlage 1: Berufsausbildungsvertrag [pdf]
  • Anlage 2: Ausbildungsrahmenplan [pdf]
  • Anlage 3: betrieblicher Ausbildungsplan [pdf]
  • Anlage 4: Ergänzende Fragen zur Ausbildung [pdf]

Gerne können Sie uns die unterschriebenen Verträge inklusive der Anlagen (1 bis 4) per E-Mail zukommen lassen oder Sie senden uns die Unterlagen in zweifacher Ausführung per Post zu. Für anerkannte Ausbildungsberufe führt die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg als zuständige Stelle ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. In diesem Verzeichnis werden alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags eingetragen. 

Nutzen Sie unseren angebotenen Service und füllen Sie den Berufsausbildungsvertrag direkt am PC gemeinsam mit Ihrer/m Auszubildenden aus. Dieser kann dann abgespeichert und zweifach ausgedruckt und unterschrieben werden. Die zwei Vertragsexemplare mit allen Anlagen werden inhaltlich von der Landesapothekerkammer geprüft, ggf. ergänzt und genehmigt. Danach gehen die Vertragsexemplare zurück an die Apotheke, eines für den/die Ausbilder/in, eines für die/den Auszubildende/n. Bei der Landesapothekerkammer wird eine Kopie in eingescannter Form hinterlegt.

Weitere Informationen zur praktischen Seite der PKA-Ausbildung finden Sie [hier]. Haben Sie weitere Fragen zur Ausbildung? Sie erreichen Frau Garada unter der Durchwahl 0711 99347-35 (Fax –43) oder per E-Mail randa.garada(at)lak-bw.de.