Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien für PKA | PTA

Rechtzeitig beantragen!
Sie stehen kurz vor Ihrem Berufsabschluss?
Sie rechnen mit einem sehr guten Ergebnis Ihrer Abschlussprüfung?
Sie haben damit die Chance auf ein Weiterbildungsstipendium.

Sie sollten uns sofort ansprechen, um nichts zu versäumen.
Wir prüfen für Sie alle Möglichkeiten.
Wir beraten Sie bestmöglich über alle Fördermöglichkeiten.
Wir koordinieren mit Ihnen Ihre berufliche und persönliche Weiterbildung.

Das Weiterbildungsstipendium:
Dies richtet sich seit 1991 an junge Menschen aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss in der Tasche aber noch lange nicht genug haben. So können sich begabte PKA und PTA nach eigener Wahl gezielt berufsfachlich und fachübergreifend fortbilden und weiterqualifizieren, um in Ihrem Beruf noch besser voranzukommen.

Wer wird gefördert?
Für die Aufnahme für das Weiterbildungsstipendium gelten folgende Voraussetzungen:

  • Berufsabschlussprüfung 1,9 oder besser
  • oder eine PKA/PTA, die bei einem Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen ist
  • oder ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre. Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten (max. 3 Jahre) wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können,
  • wer weiterhin in seinem Beruf berufstätig (mind. 15 Std./Woche) oder arbeitssuchend ist.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle anspruchsvollen, in der Regel berufsbegleitenden Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Mit einem Weiterbildungsstipendium werden junge Menschen bei ihrer weiteren beruflichen Qualifikation von der Landesapothekerkammer begleitet. Der Förderbetrag beträgt 8.700,- € mit einem Eigenanteil von 10 % pro Weiterbildungsmaßnahme.

Die Landesapothekerkammer betreut zurzeit 10 PKA-Stipendiatinnen bei ihrer Weiterbildung. Folgende Weiterbildungen können beispielsweise besucht werden, aber auch jede andere Fort- und Weiterbildung, die mit dem Beruf der/des PKA zu tun hat:

 
  • Betriebswirt/in
  • Bilanzbuchhalter/in
  • Ernährungs- und Diätberater/in
  • Fachkraft für Apothekenbetriebswirtschaft
  • Fachkraft für Apothekenmanagement
  • Fachwirt/in für Sozial-/Betriebswirtschaft
  • Fachwirt/in im Gesundheits-/Sozialwesen
 
 
  • Kosmetiker/in | Make-up-Fachfrau
  • Offizin-Manager/in
  • PKA im Backoffice
  • Telefontraining
  • Werbegrafik und Design
  • Wellness- und Beautyfachfrau
  • Wirtschaftsfachwirt/in.
 

Wo kann man sich bewerben?
PTA wenden sich direkt an die SBB in Bonn. Diese sind der Ansprechpartner für die Gesundheitsfachberufe. Bewerbungsschluss für das jährliche Auswahlverfahren ist der 15. Februar. Die Bewerberhotline erreichen Sie Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr, unter 0228 6293137. Die Aufnahme erfolgt jeweils zum 1. April.

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg führt das Förderprogramm für PKA im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch, wählt ihre Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue PKA-Stipendiatinnen und PKA-Stipendiaten nehmen wir zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31.Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare können auf der Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg unter der Rubrik Ausbildung abgerufen werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht allerdings nicht.
 

Das Aufstiegsstipendium:
Beruflich besonders begabte Erwachsene haben mit diesem Stipendium die Möglichkeit zu einem Studium – in Vollzeit oder auch berufsbegleitend. Das Programm sieht für die Bewerbung, die in einem dreistufigen Auswahlverfahren erfolgt, keine Altersgrenze vor. Bei Interesse schauen Sie bitte regelmäßig auf die Homepage der SBB nach den Terminaktualisierungen.

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung
  • noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich)
  • ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Abschlussprüfung, durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers.

Das Auswahlverfahren, direkt bei der SBB:  Bei Interesse schauen Sie bitte regelmäßig auf die Homepage der SBB nach den Terminaktualisierungen.