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Informationen für PKA Azubis

Bestens informiert durch die Ausbildung

Sie haben Ihre Ausbildung zur:m Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) begonnen, sind in der Berufsschule angemeldet und haben schon einige Unterrichtsstunden hinter sich? Hier finden Sie Informationen, die in Ihrer laufenden Ausbildung wichtig sind.

Im Rahmen Ihrer PKA-Ausbildung können Sie für Ihre Zukunft verschiedene Weichen stellen: Wenn Sie bereits relevante Vorkenntnisse oder eine frühere Ausbildung mitbringen, kann Ihre PKA-Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Manchmal machen es private Umstände nicht möglich, eine Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Sie können die PKA-Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren. Die entsprechenden Informationen finden Sie unten. Sie möchten Ihr Wissen später an andere weitergeben? Mit einem Ausbilderschein dürfen Sie selbst PKA-Auszubildende anleiten. So gestalten Sie die Zukunft Ihres Berufs aktiv mit. Mehr über den Weg zum Ausbilderschein und wichtige Termine wie z. B. zu den Zwischenprüfungen finden Sie unten.

Neben Prüfungsordnungen, Informationen zum Ersthelferkurs oder Ihrem Ausbildungsnachweis – dem Berichtsheft – finden Sie hier alles, was während Ihrer PKA-Ausbildungszeit spannend ist. Wussten Sie schon, dass Sie mit der AzubiCard in Kinos, Schwimmbädern und bei vielen Freizeitangeboten sparen können?

Schauen Sie sich um und entdecken Sie die Möglichkeiten, die Ihre Ausbildung bietet. 

Der Ausbildungsnachweis dokumentiert die Ausbildung zur PKA in Apotheke und Berufsschule. Er basiert auf dem betrieblichen Ausbildungsplan und dem Berufsschulunterricht und zeigt den Stand und die Qualität der Ausbildung. Für die Abschlussprüfung ist er Pflicht und kann als Grundlage für die mündliche Ergänzungsprüfung dienen.

Führung und Inhalte:

  • Der Nachweis muss regelmäßig geführt und von Ausbilder:in sowie Berufsschule unterschrieben werden – spätestens zur Zwischenprüfung.
  • Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg kann die ordnungsgemäße Führung jederzeit prüfen.
  • Als Nachweise gelten Wochen-/Monatsberichte, Erfahrungsberichte, Leittexte, Zeichnungen etc.
  • Ziel ist die Vertiefung und Strukturierung der Ausbildungsinhalte sowie die Reflexion der eigenen Tätigkeiten.

Form und Ablauf:

  • Die Form ist frei wählbar, enthält aber ein Deckblatt und den Ausbildungsplan.
  • In den ersten drei Monaten wird wöchentlich, danach monatlich während der Arbeitszeit dokumentiert.
  • Neue oder regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten werden einmal ausführlich beschrieben, danach stichwortartig.
  • Inhalte aus dem Berufsschulunterricht sollten detailliert dargestellt werden.
  • Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Unterrichtsausfall) sind zu vermerken.
  • Der Nachweis wird zuerst von der/dem Auszubildenden erstellt und dann mit der/dem Ausbildenden besprochen.
  • Weiterführende Berichte können zusätzlich verlangt werden.

Jeder Azubi bekommt von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg die AzubiCard und profitiert von Vergünstigungen.

Profitieren Sie mit der AzubiCard der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg von Vergünstigungen in Kinos, Schwimmbädern oder überall da, wo Freizeitangebote bestehen. Wo und welche Vergünstigungen möglich sind, finden Sie hier.

Auf der Rückseite Ihrer AzubiCard befinden sich außerdem die Kontaktdaten der zuständigen Stelle, der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Über den QR-Code auf der Rückseite der AzubiCard gelangen Sie direkt auf die Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.

PKA-Azubis müssen während ihrer Ausbildung einen Ersthelferkurs absolvieren. Dieser ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Eine Teilnahme am Ersthelferkurs wird als Ausbildungszeit gezählt. Auch die Kosten für den Ersthelferkurs werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen, da dieser zur Ausbildung gehört und für die Prüfungszulassung zwingend notwendig ist. Eine Meldung eines Auszubildenden als Ersthelfer im Betrieb, um die Kosten über die BGW abzurechnen, ist nicht möglich.

Der Ersthelferkurs ist im Ausbildungsrahmenplan für das 3. Ausbildungsjahr vorgesehen und darf (zur praktischen Prüfung) nicht älter als 2 Jahre sein! Der Termin des Ersthelferkurses ist mit dem:r Ausbilder:in abzustimmen.

Die Bescheinigung des Ersthelferkurses muss dem Antrag auf Prüfungszulassung während folgender Anmeldefristen beigefügt werden:

  • Anmeldung zur Sommerprüfung: 01. Februar – 15. März
  • Anmeldung zur Herbst-/Winter-Prüfung: 1. August – 15. September

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Bei auftretenden Problemen, die Sie nicht mit Ihrem Ausbildungsbetrieb oder der Berufsschule alleine klären können, wenden Sie sich bitte für eine Vermittlung oder Beratung an Ihren zuständigen Ausbildungsberater.

Die ehrenamtlichen Ausbildungsberater werden von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg berufen, um bei Problemfällen zu beraten, die Ausbildung zu überwachen und zu fördern. Grundsätzlich können Ausbildungsberater bei Mängeln oder Verstößen im Rahmen der Ausbildung gegen geltende Vorschriften als Mittler auf eine Klärung der Situation hinwirken, wenn es während der Ausbildung Schwierigkeiten in der Apotheke gibt.
Rufen Sie einen der Ausbildungsberater in Ihrer Nähe an – Ausbildungsberater kennen die geltenden Vorschriften zur Ausbildung. Sie versuchen, bei Problemen zwischen Ausbilder und Auszubildendem zu vermitteln.

Regierungsbezirk Freiburg:Regierungsbezirk Karlsruhe:Regierungsbezirk Stuttgart:Regierungsbezirk Tübingen:

Elfriede Hoffmann
78628 Rottweil
0741 2706877
elfriede_hoffmann(at)web(dot)de

Dr. Martin Müller
Karls-Apotheke Mahlberg
77972 Mahlberg
07825 2700
m.mueller(at)karlsapo(dot)de 

Manfred Baumann
Bergles-Apotheke
76228 Karlsruhe
0721 9473620

Thomas Luft
Post-Apotheke Neckarhausen
68535 Edingen-Neckarhausen
06203 12577

Anne Roth
Markt-Apotheke
Ludwig-Erhard Schule Karlsruhe
0721 2017996

Nicole Mauch
70435 Stuttgart
0711 8206909
nicmauch(at)gmx(dot)de

Karin Meisenbacher
71364 Winnenden
07195 179115
karinmeisenbacher(at)web(dot)de

Sophia Mouratidis
71522 Backnang
07191 82486
sophiamouratidis(at)yahoo(dot)de 

Hannes Höltzel
Gartenstadt-Apotheke
72760 Reutlingen
07121 96570

Markus Meder
88605 Meßkirch
0171 8730533

Zwischenprüfung 2025

5. Dezember 2025 von 09:00 – 11:00 in der PKA-Berufsschule 

 

Zwischenprüfung 2026

3. Dezember 2026 von 09:00 – 11:00 in der PKA-Berufsschule 

An einer Prüfung können Auszubildende teilnehmen,

  • die an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen,
  • die ihre Ausbildungszeit zurückgelegt haben,
  • die die vorgezogene Abschlussprüfung ablegen: Gemäß § 10 Abs. 1 Prüfungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte können Auszubildende maximal 6 Monate vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Voraussetzungen dafür sind: Im letzten Berufsschulzeugnis vor der Antragstellung muss ein Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht werden (ausgenommen allgemein bildende Fächer wie Gemeinschaftskunde, Religion/Ethik, Englisch und Deutsch, Dekoratives Gestalten). Die betrieblichen Leistungen müssen in einer kurzen schriftlichen Erklärung des Ausbilders mit mindestens "gut" beurteilt werden.

     

Abschlussprüfung Herbst/Winter 2025/2026

11.-13. November 2025 in der PKA-Berufsschule 

Januar 2026 landeseinheitlich in Karlsruhe, Stuttgart oder Tübingen

 

Abschlussprüfung Sommer 2026

19.-21. Mai 2026 in der PKA-Berufsschule 

Juli 2026 landeseinheitlich in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen

 

Abschlussprüfung Herbst/Winter 2026/2027

November 2026 in der PKA-Berufsschule 

Januar 2027 landeseinheitlich in Karlsruhe, Stuttgart oder Tübingen

In manchen Fällen lässt die persönliche Situation es nicht zu, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Ein Weg zum PKA-Beruf kann dann eine Teilzeitausbildung nach § 7a Berufsbildungsgesetz (BBiG) möglich machen.
Auszubildende können gemeinsam mit ihrer:m Ausbilder:in die tägliche/wöchentliche Ausbildungszeit abstimmen und im Ausbildungsvertrag festlegen. Hier darf die Verkürzung der täglichen/wöchentlichen Ausbildungszeit nicht mehr als 50 % betragen. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend, maximal jedoch um das 1,5-fache (54 Monate). Die Berufsschulzeiten werden nicht verkürzt. Als Teilzeit-Auszubildende:r wird die Vergütung und der Urlaub entsprechend der reduzierten Ausbildungszeit angepasst und fällt daher geringer aus.

Beispiel:
Die wöchentliche Ausbildungszeit von 40 Stunden pro Woche wird um 25 % auf 30 Stunden pro Woche reduziert.
Berechnung: 36 Monate : 75 % entspricht 36 Monate : 0,75 = 48 Monate.

Das Ausbildungsende im PKA-Ausbildungsvertrag wäre nach 48 Monaten erreicht.

Gute Leistungen während der Ausbildung?

Nach Antrag können Auszubildende, mit Zustimmung der:des Ausbildenden, maximal 6 Monate (in Vollzeit gerechnet) vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Der Antrag wird nach dem 2. Lehrjahr mit den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung bei der Landesapothekerkammer schriftlich gestellt. Voraussetzungen dafür sind:

  • Im letzten Berufsschulzeugnis vor der Antragstellung muss ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 erreicht werden (ausgenommen allgemein bildende Fächer wie beispielsweise Gemeinschaftskunde, Religion/Ethik und Deutsch).
  • Die betrieblichen Leistungen müssen in einer kurzen schriftlichen Erklärung des Ausbilders mit mindestens "gut" beurteilt werden.

Bitte beachten Sie auch die Fehlzeitenregelungen gem. Beschluss des Berufsbildungsausschusses von 75 Werktagen (6-Tage-Woche) im Bezug auf eine 36 monatige Ausbildungsdauer.

Im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung fördert das Ministerium fachgebundene Fort- und Weiterbildungen in Höhe von bis zu 9.135 € in drei Jahren. Dieses Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Menschen aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss in der Tasche aber noch lange nicht genug haben. So können sich begabte PKA und PTA nach eigener Wahl gezielt berufsfachlich und fachübergreifend fortbilden und weiterqualifizieren, um in Ihrem Beruf noch besser voranzukommen.

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an beruflich besonders begabte Erwachsene. Sie haben mit diesem Stipendium die Möglichkeit zu einem Studium – in Vollzeit oder auch berufsbegleitend. Das Programm sieht für die Bewerbung, die in einem dreistufigen Auswahlverfahren erfolgt, keine Altersgrenze vor.

Auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) finden Sie Informationen zu den jeweiligen Stipendien sowie zu den Bewerbungsbedingungen.

Ausgebildete Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA), die die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich absolviert haben, können die verantwortungsvolle Aufgabe eines Ausbilders für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) in der Apotheke übernehmen. Sie sind zentraler Ansprechpartner für Auszubildende, betreuen die Ausbildung anhand des betrieblichen Ausbildungsplanes und unterzeichnen die Ausbildungsnachweise für das Berichtsheft.

Möchten Sie die Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ablegen und in Ihrer Apotheke die Verantwortung für PKA-Auszubildende übernehmen?

Eine Ausbildung zum Ausbilder ist besonders für PKA interessant, die jetzt oder in Zukunft mit der PKA-Ausbildung oder Einarbeitung von Mitarbeitern in der Apotheke betraut sind und die ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen möchten. Das Tätigkeitsfeld eines PKA-Ausbilders, angesichts der Arbeitsorganisation und den hohen fachlichen Anforderungen in modernen Betrieben, ist nämlich breit gefächert. Neben pädagogischen und fachlichen Fähigkeiten besitzen Sie als Ausbilder nach AEVO die Fähigkeit differenziert Stärken Ihrer Auszubildenden zu fördern und weiterzuentwickeln. Um junge Menschen im Rahmen ihrer Ausbildung nun optimal zu fördern und besonders gut auszubilden sind fundierte und praxisnahe Kenntnisse, sowie das rechtliche Knowhow für den Alltag als Ausbilder unersetzlich. Den eigenen Berufsnachwuchs in der Apotheke zu halten und weiterzuentwickeln ist auch ein entscheidender Wettbewerbsfaktor in der Zukunft.

Bei der „Ausbildung zum Ausbilder (IHK)“ wird folgender Lernstoff vermittelt und geprüft:

  1. Handlungsfeld: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Handlungsfeld: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Handlungsfeld: Ausbildung durchführen,
  4. Handlungsfeld: Ausbildung abschließen.

Folgende Vorbereitungsmöglichkeiten zur Ausbildereignungsprüfung bieten sich an:

  • Fernlehrgang oder Online-Seminar mit einer Dauer von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten. Bei der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht können Sie einen passenden Lehrgang suchen. Die Kosten betragen zwischen 300 € bis 600 €,
  • Seminare und Lehrgänge in Form des klassischen Unterrichts in Teilzeit an Samstagen, Wochenenden, abends oder kompakt in Vollzeit an mind. fünf Tagen. Dies kostet zwischen 400 € und 800 €.
  • Die Ausbildereignungsprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) besteht aus einem schriftlichen Multiple-Choice-Test am PC (180 Minuten), einem praktischen Prüfungsteil (30 Minuten) und einem Fachgespräch (15 Minuten). Die Prüfungsgebühren betragen zur Zeit 240 €.