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Patientinnen und Patienten haben ab sofort Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken

15.06.2022

Nach dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) haben Patientinnen und Patienten ab 2022 einen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen. Da die Ausgestaltung dieser Leistungen zwischen Apothekerschaft und Krankenkassen strittig war, musste im Herbst 2021 ein Schiedsverfahren eingeleitet werden, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Damit steht fest, auf welche pharmazeutischen Dienstleistungen Patentinnen und Patienten zukünftig Anspruch haben. In folgendem Dokument finden Sie eine Kurzbeschreibung der neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen.

Für weiterführende Informationen steht auf der Website der ABDA unter https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/ zusätzliches Informationsmaterial bereit.

Eine ausführliche Leistungsbeschreibung finden Sie hier.

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