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Ein Schild mit der Aufschrift "Apotheke dauerhaft geschlossen!"
  • 13.01.2026

Pressemitteilung – Apotheken unter Druck 66 baden-württembergische Apotheken schließen in 2025

Stuttgart, 13.01.2026 – In den letzten Jahren ist die Anzahl der Apotheken in Baden-Württemberg stetig gesunken – auch im vergangenen Jahr 2025 ging das Apothekensterben auf hohem Niveau weiter. Im Land mussten 66 Apotheken für immer schließen.

Zum Ende des Jahres 2025 gab es in Baden-Württemberg noch 2087 Apotheken. Während über das Jahr hinweg 66 Apotheken ihre Türen für immer schließen mussten, gab es lediglich 9 Neueröffnungen von Apotheken. Damit ist die Anzahl der Apotheken im Land in den letzten 15 Jahren um fast 25% gesunken.

Die Gründe für die Schließung einer Apotheke vor Ort sind vielfältig, doch insbesondere finanzielle Rahmenbedingungen erschweren es Apothekeninhaberinnen und -inhabern, wirtschaftlich zu arbeiten. Haupttreiber finanzieller Schwierigkeiten ist das seit 2013 nicht mehr angepasste Packungshonorar. Während Betriebs- und Personalkosten stetig stiegen, wurde die vom Arzneimittelpreis unabhängige Vergütung in Höhe von 8,35 € pro rezeptpflichtiger Arzneimittelpackung seit nunmehr dreizehn Jahren nicht erhöht. Auch wenn sich die Ausgaben für verschreibungspflichtige Arzneimittel im gleichen Zeitraum um annähernd verdoppelt haben, profitieren die Apotheken wegen des fixen Packungshonorars davon kaum.

„In Zeiten einer alternden Gesellschaft ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und mit persönlich erbrachten Pharmazeutischen Dienstleistungen durch die Apotheke vor Ort essenziell für eine sichere Gesundheitsversorgung. Dass immer mehr Apotheken schließen müssen, gefährdet diese von den Bürgern als selbstverständlich angesehene Versorgungssicherheit.“, so Kammerpräsident Dr. Martin Braun. „Viele Apotheken kämpfen insbesondere wegen der jahrelangen Stagnation des Honorars ums Überleben. Die kürzlich vorgestellte Apothekenreform wird die finanzielle Situation der Apotheken leider noch immer nicht verbessern. Die dort beschriebenen neuen Aufgaben und die Stärkung des heilberuflichen Profils sind wichtig und begrüßenswert, doch können diese nur mit einer spürbaren finanziellen Entlastung geleistet werden.“

Die Landesapothekerkammer warnt vor den Folgen weiterer Apothekenschließungen: Bisher sei die Arzneimittelversorgung noch gesichert, die bestehenden Apotheken könnten diese noch abdecken. Sollte die Zahl der Apotheken aber weiter sinken, könne der Versorgungsaufwand ab einem gewissen Punkt nicht mehr geleistet werden.  


Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK BW) ist die Berufsvertretung der mehr als 14.000 Apothekerinnen und Apothekern im Land, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind. Sie setzt sich in Politik und Gesundheitswesen für die Belange der Apothekerinnen und Apotheker ein. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert sie eine wirksame Selbstverwaltung und übernimmt gleichzeitig hoheitliche Aufgaben.

Die Bundesregierung hat im Dezember den Entwurf für ein Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen, das einige erweiterte Aufgaben und Verantwortungen für die Apotheken vor Ort vorsieht. Die Erhöhung des Packungshonorars ist in dem Entwurf nicht enthalten, weshalb dieser durch die Apothekerschaft kritisiert wird.