Grippeschutzimpfungen in Apotheken
FÜR APOTHEKEN:
HIER können Sie sich als Impfapotheke registrieren.
FÜR BÜRGER:
Erläuterungen zum Impfangebot in Baden-Württemberg:
Mit dem Masernschutzgesetz, welches im März 2020 in Kraft getreten ist, wurde Apotheker:innen die Möglichkeit eröffnet, Grippeschutzimpfungen im Rahmen von Modellprojekten in der Apotheke anzubieten. Die dazu erforderliche Qualifikation wurde im Vorfeld in einer umfangreichen ärztlichen Schulung erlernt.
Regionale Begrenzung:
Das aktuell bestehende Modellprojekt mit der AOK Baden-Württemberg ist begrenzt auf einzelne Regionen. Nicht alle Apotheken in allen Regionen in Baden-Württemberg können am Modellprojekt Grippeschutzimpfung in der Apotheke teilnehmen.
Modellregionen sind:
- Mannheim
- Plochinger Kranz (Region Esslingen/Göppingen)
- Ostwürttemberg (Region Aalen/Schwäbisch Hall)
Persönliche Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie sind bei der AOK Baden-Württemberg versichert
Ausschlusskriterien für eine Impfung in der Apotheke sind:
- Akute schwere Infektionen
- Fieberhafter Infekt
- Überempfindlichkeit gegen einen Bestandteil des Impfstoffs
- Allergische Reaktionen, hohes Fieber oder andere ungewöhnliche Reaktionen nach einer früheren Impfung
- Geplante operative Eingriffe in den nächsten drei Tagen
- Eine bestehende Therapie mit Arzneimitteln, die die Blutgerinnung beeinflussen (bspw. Marcumar)
- Schwangerschaft
Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit. Liegt der Impfausweis nicht vor, kann Ihnen die Apotheke eine Impfbescheinigung ausstellen. Aufgrund dieser kann die Impfung später in Ihren Impfausweis nachgetragen werden.