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Apotheken in Baden-Württemberg stellten 2013 mehr als 1,7 Millionen Rezepturarzneimittel her

21.07.2014

Im Jahr 2013 haben die öffentlichen Apotheken in Baden-Württemberg mehr als 1,7 Millionen Rezepturen für Versicherte der gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV) hergestellt. Rezepturen sind Arzneimittel, die in der Apotheke individuell für einen Patienten angefertigt werden. Dadurch ist es möglich, Patienten mit notwendigen oder speziell dosierten Arzneimitteln zu versorgen, die nicht als in-dustrielle Fertigarzneimittel verfügbar sind.

Die Zahl von 1,7 Millionen Rezepturen wurde vom Deutschen Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) durch die Auswertung von Verordnungen ermittelt. „Insgesamt dürfte die Zahl sogar noch deutlich höher liegen, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage gar nicht erfasst werden. Das zeigt: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagte Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. „Re-zepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt.“

Der Großteil der 1,7 Millionen maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2013 auf so genannte ‚allgemeine Rezepturen‘ (1 Mio. Arzneimittel), z.B. Kap-seln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Da-von abgegrenzt werden so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Drogenersatz- o-der Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung.

Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren gestiegen. So ist seit 2012 u.a. vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss.


Ansprechpartner:
Stefan Möbius
Landesapothekerkammer BW
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0711 99347-50
stefan.moebius(at)lak-bw.de
Internet www.lak-bw.de


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