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Bundeskabinett bestätigt Gesetzesentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

26.07.2019

Am vergangenen Mittwoch, den 17. Juli 2019, beschloss das Bundeskabinett das lange umstrittene Apothekengesetz auf den Weg zu bringen.

Gleichzeitig hat das Bundesministerium für Gesundheit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung in die parlamentarische Beratung beim Bundesrat eingebracht (Bundesrat-Drucksache 324/19 vom 17. Juli 2019).

Somit startet nun das parlamentarische Verfahren.

Die nunmehr in einem eigenständigen Verordnungsverfahren vorgesehenen Änderungen waren zum überwiegenden Teil bislang im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken enthalten.

Inhaltlich geht es bei der Änderung der Apothekenbetriebsordnung um die Regelungen zum Botendienst. Darüber hinaus ist die Verankerung der Möglichkeit einer Ersetzung eines privat verordneten Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorgesehen. Der Verordnungsgeber greift damit eine Forderung der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker anlässlich des DAT 2018 in München auf.

Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung betreffen die Erhöhung des Festzuschlags von 16 auf 21 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sowie des zusätzlichen Betrags von 2,91 EUR auf 4,26 EUR für den Dokumentationsaufwand bei Betäubungsmitteln und T-Rezepten.

Neben der ABDA werden auch Kammern und Verbände das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren sowohl kritisch als auch konstruktiv begleiten, um sinnvolle Änderungen herbeizuführen und die Situation der örtlichen Apotheken zu verbessern. Grundlage hierfür ist die Stellungnahme der ABDA vom 7. Mai. Mit ein bestimmendes Thema wird dabei sein, ob die Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf zur Gewährleistung und Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit auch für Versender aus dem Ausland ausreichend sind.

Der ABDA-Gesamtvorstand wird sich im August mit dem Gesetzesentwurf befassen. Mit dem Beginn des parlamentarischen Verfahrens ist nicht vor Mitte September zu rechnen.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt weißt in Interviews vor allem auf die Wichtigkeit der Preisbindung bei der Versorgung von gesetzlichen Versicherten hin. „Die Arzneimittelversorgung von Versicherten ist kein Ort für einen Wettbewerb um Preise“, so Friedemann Schmidt. Die Preisbindung schützt die Patienten vor Diskriminierung. Nähere Informationen zu den Kommunikationsmaßnahmen der ABDA erhalten Sie hier.

Hier können Sie sowohl den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken als auch den  Entwurf der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nachlesen. (Quelle: BMG)

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