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Coronavirus-TestV geändert: Anspruch auf Bürgertest neu geregelt

25.11.2022

Angesichts des Infektionsgeschehens wurde die Coronavirus-Testverordnung über den 25. November 2022 hinaus bis Ende Februar 2023 verlängert. Dabei steht der Schutz von Bevölkerungsgruppen im Vordergrund, die weiterhin ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben daher nur noch bestimmte Personen ohne Symptome. Darunter fallen beispielsweise weiterhin Besucher:innen, Angestellte und Bewohner:innen bzw. Patient:innen von medizinischen Einrichtungen. Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Homepage über die aktuellen Änderungen und die geänderten Ansprüche für den kostenlosen Bürgertest.

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