Zum Hauptinhalt springen

Impfnachweis in Baden-Württemberg

03.12.2021

In Baden-Württemberg ist seit 01.12.2021 der Nachweis für die Impfung gegen das Coronavirus, beispielsweise zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen, nur noch mit einem digital auslesbaren QR-Code möglich. Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impfpasses, da dieser sich nicht zur digitalen Anwendung eignet. Diese neue Regelung in der Corona-Verordnung soll es Impfpassfälschern künftig schwerer machen.

Der QR-Code befindet sich auf dem Impfzertifikat, das die Bürger:innen entweder direkt bei ihrer Impfung erhalten oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen können. Menschen ohne Smartphone können das ausgedruckte Dokument in Papierform mit sich führen, um einen digital auslesbaren Impfnachweis vorlegen zu können.

Mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App lässt sich der QR-Code auf dem Impfzertifikat in Papierform einlesen und speichern. So reicht das Smartphone für einen digitalen Impfnachweis aus.

zurück zu: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg