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Liste der impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg – Apotheker und PTA impfberechtigt

18.03.2021

Der AstraZeneca-Stopp verlangsamt zwar die Impfkampagne in Baden-Württemberg, dennoch wird die Liste der impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg regelmäßig aktualisiert.

Danach sind nun auch Apotheker und PTA als Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, impfberechtigt. Über die Impfmöglichkeit von Personal in Apotheken, das Corona-Tests vornimmt und dadurch einem erhöhten Expositionsrisiko ausgesetzt ist, hatten wir ja bereits informiert.

 

Die aktuelle Liste der impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg stellt das Ministerium für Soziales und Integration auf seiner Homepage zur Verfügung > HIER

Dort finden sich Apotheker und PTA unter Punkt 13 mit Stand 16.3.2021 als Impfberechtigte:

 

13.    Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen. 
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens (PDF)

  • Krankenhaus- und Praxispersonal mit Patientenkontakt (Arzt-/Zahnarzt-/Heilmittelerbringerpraxen; z. B. Ärzte, MFAs, Physio-, Psycho-, Ergotherapie, Podologie)
  • Personen, die bei der Ausübung Ihres Heilberufes regelmäßig unmittelbaren Patientenkontakt haben. Zu den Heilberufen zählen: Anästhesietechnische/r- und operationstechnische/r Assistent/in, Alten-/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Apotheker/in, Arzt/Ärztin, Diätassistent/in, Ergotherapeut/in, Hebammen und Geburtshelfer, Heilpraktiker/in, Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in, Logopäde/Logopädin, Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in, medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik, medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in, medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in, Notfallsanitäter/in, Orthoptist/in, Pflegefachfrau/Pflegefachmann, pharmazeutisch-technische/r Assistent/in, Podologe/Podologin, Physiotherapeut/in (Psychologische/r) Psychotherapeut/in, Rettungsassistent/in, Tierarzt/-ärztin, veterinär-medizinisch-technische/r Assistent/in, Zahnarzt/-ärztin
  • Personen, die ein Gesundheitshandwerk ausüben und dabei regelmäßig unmittelbaren Patientenkontakt haben. Zu den Gesundheitshandwerken zählen: Augenoptiker/in, Hörakustiker/in, Orthopädieschuhtechniker/in, Orthopädietechniker/in, Zahntechniker/in.
  • Personen, die regelmäßig im Rahmen der Krisenintervention bzw. psychosozialen Notfallversorgung mit unmittelbarem Personenkontakt tätig sind
  • Personal der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen mit Patientenkontakt
  • Reinigungspersonal in Kliniken und Praxen
  • Hebammen und Geburtshelfer
  • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt
  • Personal, das regelmäßig Abstriche nimmt (z. B. auch Apotheker)
  • Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern 
  • Personal der forensischen Psychiatrie sowie in medizinischen Bereichen der Justizvollzugsanstalten
  • Personal in der stationären Suchtbehandlung
  • Personen, die im Bestattungswesen Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Leichnamen haben
  • Personal in den Begutachtungsstellen der medizinischen Dienste mit regelmäßigem unmittelbarem Kontakt zu Patientinnen und Patienten
  • Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.

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